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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Quad-Adventure.net, Heinz-J. Peters, Boisheimer Straße 25, 41379 Brüggen Born
Öffnungszeiten: Mo - Fr 10:00 bis 18:00 Uhr / Mi geschlossen oder nach Vereinbarung / Sa. 10.00 bis 14:00 Uhr
Grundlage des Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand ohne oder erklärte Mängel übernommen hat.
Der Mieter ist in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (2, 3, B, C), welcher dem Mieter zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt wird.
Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitung und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit an dem Fahrzeug entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohen Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. Burn- outs) ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Er haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während des Mietzeitraums einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzung haftet der Mieter nach dem allgemeinen Recht.
Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personenbeförderung mit der Mietsache durchzuführen. Das Mietfahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr oder auf erlaubten Privatgrundstücken gefahren werden. Eine Off Road Benutzung im Gelände oder auf Cross- oder Rennstrecken ist vorher beim Vermieter anzuzeigen und von diesem schriftlich zu genehmigen. Es ist dem Mieter auch nicht gestattet, das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, Lasten oder Anhänger zu nutzen. Der Einsatz bei Renn- und Sportveranstaltungen, ist untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Die maximale Zuladung darf nicht überschritten werden. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Während der Nachtstunden (22:00 Uhr- 06:00 Uhr) ist das Fahrzeug in geschlossenen Räumen abzustellen (keinesfalls an der Straße) und gegen Diebstahl zu sichern. Bei Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter für tatsächlich angefallenen oder gem. Sachverständigengutachten festgestellten Reparaturkosten, Bergung- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technisch und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit; bei Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den / die berechtigten Fahrer führen lassen. Im Fall eines Schadens haftet der Mieter gesamtschuldnerisch. Es wird dem Mieter dringend geraten, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
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Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einem einwandfreien, Betriebs- und Verkehrssicheren Zustand. Er übergibt dem Mieter eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig um die Verkehrsicherheit oder den Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten, dann kann der Mieter eine autorisierte Fachwerkstatt bis zu einem Reparaturbetrag von 50,00,- Euro beauftragen. Die Belege sind dem Vermieter im Original vorzulegen.
Sollte der Reparaturbetrag 50,00 Euro überschreiten, ist vor Auftragsvergabe die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Bei einem Unfall / Schaden durch eigenes Verschulden hat der Mieter im Schadensfall für die sofortige Rückführung des Fahrzeuges zur Vermietstation selbst zu sorgen, und die Kosten selbst zu tragen.
Das Fahren auf der Autobahn wird vom Vermieter strengstens untersagt.
Der Vermieter verlangt vom Mieter bei Übergabe eine Mietsicherheit, die nach vertragsmäßiger Rückgabe der Mietsache an den Mieter zurückgegeben wird.
Für den Fall des nicht vertragsmäßigen Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die Mietsicherheit dazu zu verwenden, das Mietfahrzeug in einem vertragsmäßigen Rückgabezustand zu versetzen. Eine vorherige Genehmigung seitens des Mieters bedarf es nicht. Über die verwendete Mietsicherheit erhält der Mieter eine Abrechnung. Die nicht in Anspruch genommene Mietsicherheit bekommt der Mieter nach Instandsetzung des Fahrzeugs ausgezahlt.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug in dem Zustand in dem er es übernommen hat, zur vereinbarten Uhrzeit, Tag und Ort der Firma zurück zu geben.
Die nicht rechtzeitige Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel oder die Fahrzeugpapiere am vereinbarten Rückgabeort verpflichten den Mieter zum Ersatz des dem Vermieters entstandenen Schadens.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Tagesmiete (75,00 Euro) pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist. Wird das Fahrzeug vor dem vereinbarten Vertragsende zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Das Recht der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich zu seiner eigenen Sicherheit, das Fahrzeug nur mit einem nach STVO zulässigen Helm zu führen. Gleiches gilt auch für Beifahrer. Helme können gegebenenfalls beim Vermieter gemietet werden.
Der Mietpreis ist in voller Höhe im Voraus bei Übernahme des Fahrzeugs zu entrichten.
Storno
Der Teilnehmer kann bis Begin der Tour / Reservierung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter / Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es notwendig den Rücktritt schriftlich zu erklären. Massgeblich für die Stornierungsgebühr ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter / Vermieter.
Ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 30% mindestens jedoch 25,00 Euro.
Vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 40%
Vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
Vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65%
Ab dem Tag des Beginns: 80%
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100%.
Bei Unfall, Diebstahl oder Brand ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Ein genauer schriftlicher Bericht des Unfallhergangs ist dem Vermieter innerhalb von 2 Tagen vorzulegen. In allen Fällen, auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter oder mit Wild ist sofort die Polizei zu benachrichtigen. Der Mieter muss darauf bestehen dass der Unfall, Diebstahl oder Brand polizeilich aufgenommen wird. Bei Unfallbeteiligung ist der Mieter verpflichtet die Namen aller am Unfallgeschehen beteiligten Personen, Zeugen, KFZ Kennzeichen, sowie die Namen und das Aktenzeichen der anwesenden Polizeibeamten und der Dienststelle aufzunehmen und dem Vermieter zu übergeben.
Erklärungen zur Schuldfrage dürfen gegenüber Dritten nicht abgegeben werden.
Das Fahrzeug darf nicht zum Grenzüberschreitenden Verkehr genutzt werden.
Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert. Eine Zusatzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2000 Euro ist abgeschlossen. Der Mieter haftet hierbei im Schadensfall nur in Höhe der Selbstbeteiligung. Wird keine Zusatzversicherung abgeschlossen, haftet der Mieter im Schadensfall für den gesamten Schaden selbstschuldnerisch, sowie für den Mietausfall beim Vermieter.
Verzichtserklärung und Haftungsausschluss
Verantwortlichkeit: Der Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer/ Halter) nimmt auf eigene Gefahr an dem Treffen/ Tour teil. Er trägt die allgemeine Zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und -Halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, so braucht der Teilnehmer eine Haftungsverzichterklärung des Fahrzeughalters.
Haftungsverzicht: Der Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer/ Halter) verzichten durch Unterschrift und Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang des Treffens/ Tour erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Organisator, dessen Beauftragte und Helfer, Grundstückbesitzer und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation des Treffens in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an dem Organisator allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Organisator behält sich das Recht vor das Treffen/ Tour abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.
Anzahlungen werden nicht wieder ausgezahlt, bzw. bei einer nicht rechtzeitigen Absage (24 Std vorher) oder eine Nichteinhaltung des Termins ohne Angaben von Gründen des Mieter vom Vermieter als Mietausfall berechnet.